IT-Vertragsrecht
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IT-Vertragsrecht
Das IT-Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT) beschäftigt.
Was versteht man unter IT-Vertragsrecht?
Das IT-Vertragsrecht umfasst eine Vielzahl an Verträgen, namentlich genannt die Hardware- und Softwareverträge, Providerverträge, Domainverträge, Websiteverträge, Werbe- und Vermarktungsverträge sowie Fernabsatzverträge von Waren und Dienstleistungen. Hinzu kommen der Erwerb von Nutzungsrechten, sog. Content-Einkauf, sowie das Electronic-Banking und Online Banking und letztlich das Arbeitsrecht.
Was wir für Sie tun können!
Als spezialisierte Kanzlei im IT-Vertragsrecht bieten wir Ihnen unsere Expertise an. Insbesondere bezüglich des Verfassens und Anpassens von Softwareerstellungs- und Softwareüberlassungsverträgen sowie von System- und Providerverträgen.
Hierbei setzen wir großen Wert auf eine zuverlässige und umfangreiche Beratung, damit wir durch wechselseitigen Austausch, Ihre Vorgaben umsetzen können.
Ihr Ansprechpartner
Im Bereich IT-Vertragsrecht
Manfred Wagner
Rechtsanwalt


Daniel Benoit
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handelsrecht