Designrecht
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Designrecht
Das Design im Sinne des Designrechts ist eine zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt (§ 1 Nr. 1 DesignG).
Was versteht man unter einem Design?
Das Design, auch Geschmacksmuster genannt, verleiht seinem Inhaber für die bestimmte Ware ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform. Das Schutzrecht des Designs ist Teil des gewerblichen Rechtschutzes.
Wie wird ein Design geschützt?
Die Schutzentstehung im Designrecht kann mit der des Markenrechts verglichen werden.
Ein Design kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Benutzung selbst oder durch Registrierung, für 25 Jahre, geschützt werden (§ 27 DesignG). Die Ausschließlichkeitsrechte des Designschutzes ermächtigen den Inhaber gegenüber Dritten bestimmte Nutzungen des Designs zu untersagen. Insbesondere sind hiervon das Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, die Ein- oder Ausfuhr oder der Gebrauch eines Erzeugnisses, welches das Design beinhaltet oder bei dem es verwendet wird (§ 38 DesignG). Bei einer Rechtsverletzung des Designschutzes, besteht gegebenenfalls ein Schadensersatzanspruch gegen den Verletzer (§ 42 Absatz 2 Satz 1 DesignG).
Was wir für Sie tun können:
Wir überprüfen vor jeder Designanmeldung das Design auf die Eintragungsfähigkeit und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eventuell erforderliche neue Anmeldevorschläge.
Die eingetragenen Designs werden in unserer Kanzlei verwaltet und in Zusammenarbeit mit professionellen Recherchediensten überwacht.
In Konfliktfällen ergreifen wir nach sofortiger Absprache mit Ihnen, die erforderlichen Maßnahmen zur Verteidigung der Designs.
Mit uns als Anwalt für Designrecht schützen Sie Ihre Arbeiten rechtssicher.
Ihre Ansprechpartner
Im Bereich Designrecht
Manfred Wagner
Rechtsanwalt


Thorsten Dohmen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Daniel Benoit
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handelsrecht
