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Patent- und Gebrauchsmusterrecht

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Patent- und Gebrauchsmusterrecht

Das Patent und Gebrauchsmuster schützt technische Erfindungen, die neu sind und auf einer über den Stand der Technik hinausgehenden erfinderischen Tätigkeit beruhen. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen. Das Schutzrecht wird für 20 Jahre gewährt (§ 16 PatentG).

Welche Unterschiede bestehen zwischen Patent und Gebrauchsmuster?

Die Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt bis zu 10, die eines Patents 20 Jahre. Die Schutzmöglichkeiten eines Gebrauchsmusters sind ausschließlich auf Vorrichtungen gerichtet, die des Patents schließen das Verfahren ein. Das Gebrauchsmuster. Die Neuheit des Patents ist am Anmeldetag erforderlich, die des Gebrauchsmusters nicht. Zudem gewährt das Gebrauchsmuster dem Anmelder eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist. Ein Patent durchläuft vor Erteilung das Prüfungsverfahren, das Gebrauchsmuster nicht. Zu einer anhängigen Patentanmeldung kann jederzeit ein Gebrauchsmuster abgezweigt werden. Letzter Unterschied sind die Kosten. Das Patent ist hier deshalb teurer, da durch das Prüfungsverfahren zusätzliche Kosten entstehen.

Was wir für Sie tun können!

Im Bereich des Patent- und Gebrauchsmusterrechts unterstützen wir Sie bei der Anmeldung und Verteidigung Ihrer Patente und Gebrauchsmuster in Kooperation mit der Anwaltskanzlei VIÈL & WIESKE in Saarbrücken.

Dies umfasst sowohl die Beratung hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit der Schutzrechte als auch die anschließende Durchführung der Anmeldung bis hin zur Eintragung.

In Konfliktfällen beraten und vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich. Dabei ergreifen wir in Absprache mit unseren Kooperationspartnern die erforderlichen Maßnahmen zur Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Schutzrechte.

Wir stehen Ihnen als Anwalt für Patent- und Gebrauchsmusterrecht zur Seite.

Ihre Ansprechpartner

Im Bereich Urheberrecht

Manfred Wagner

Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt Thorsten Dohmen

Thorsten Dohmen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Daniel Benoit

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handelsrecht

Rechtsanwalt Daniel Benoit